MeSax - Mediathek: Nutzungsbedingungen (2019)
Der Charakter der von MeSax bereitgestellten Werkzeuge erfordert individuell darauf abgestimmte Nutzungsbedingungen. Für die MeSax-Mediathek und für LernSax existieren daher jeweils eigene Unterlagen.
Die MeSax-Mediathek, abrufbar unter www.mesax.de, ist eine Plattform für lizenzierte audiovisuelle und digitale Bildungsmedien. Sie ermöglicht sächsischen Schulen die Recherche nach Bildungsmedien sowie die Nutzung dieser Medien auf dem Weg des traditionellen Verleihs und des Online-Abrufes durch autorisierte Nutzer. Betreiber der MeSax-Mediathek ist das Landesamt für Schule und Bildung.
Die MeSax-Mediathek bietet umfassende Informationen über verfügbare Bildungsmedien, unterstützt den Verleih von an Datenträgern gebundenen Medien der Medienpädagogischen Zentren in Sachsen (Medienzentren, MPZ) und ermöglicht die digitale Bereitstellung von Medienprodukten über das Internet. Die Bestände der Medienzentren werden vollständig in der MeSax-Mediathek abgebildet und durch ausgewählte, für das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) lizenzierte, Medienprodukte ergänzt.
Damit werden die Voraussetzungen für die Einbeziehung von Medien in beliebige Formen der Unterrichtsgestaltung gemäß den Anforderungen der geltenden Lehrpläne geschaffen.
Alle Angebote der MeSax-Mediathek sowie sämtliche dort zugänglichen Dienste, Werkzeuge und Dateien dürfen nur für Bildungszwecke ohne finanzielle bzw. politische Interessen oder Absichten eingesetzt werden. Anmeldefreie Dienste der MeSax-Mediathek stehen der Allgemeinheit zur Verfügung.
Diese Nutzungsbedingungen regeln im Weiteren die Nutzung anmeldepflichtiger Angebote und Dienste der MeSax-Mediathek.
1. Nutzergruppen
Zur Nutzung anmeldepflichtiger Diensten der MeSax-Mediathek sind unabhängig von ihrem jeweiligen Träger folgende Einrichtungen und Personen berechtigt:
Einrichtungen:
- sächsische allgemein bildende und berufsbildende Schulen, die in der Sächsischen Schuldatenbank (http://www.schuldatenbank.sachsen.de/) eingetragen sind.
- Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung in Sachsen
- Medienpädagogische Zentren in Sachsen (MPZ)
- Kindertageseinrichtungen
Über den Zugang für weitere Einrichtungen entscheiden das LaSuB bzw. die angeschlossenen Medienzentren im Einzelfall.
Personen:
- Lehrpersonen (z. B. Lehrer, Dozenten, Referendare, Ausbilder)
- Lernende (z. B. Schüler)
Die Personen müssen einer berechtigten Einrichtung angehören.
2. Mediennutzung und -weitergabe
Datenträgergebundene Medien im Verleih der Medienzentren
Die Nutzung an Datenträger gebundener Medien, die sich im Verleih der MPZ befinden, unterliegt ausschließlich den Nutzungsbestimmungen des jeweiligen MPZs. Die MeSax-Mediathek stellt hierfür lediglich Vermittlungsfunktionen bereit.
Online verfügbare Medien
Online verfügbare Medien aus der MeSax-Mediathek können in Abhängigkeit von der jeweils angebotenen Nutzungsform als Stream und/oder als digitale Kopie verwendet werden.
Neben der MeSax-Mediathek ist die Nutzung online verfügbarer Medien über folgende Werkzeuge zulässig:
- „MeSax-Schulserver“ für Lizenzverwaltung und Medienbereitstellung in Schulen
- „MeSax mobil“ für Lizenzverwaltung und Medienbereitstellung über externe Datenträger
- „MeSax Apps“ für Lizenzverwaltung und Medienbereitstellung auf Smartphones, Tablets und Notebooks
- Lernmanagementsysteme und schulische Cloud-Lösungen, welche die Medien nicht selbst vorhalten, sondern über eine technische Schnittstelle der MeSax-Mediathek als Stream bereitstellen. Der Zugang muss durch die MPZs für ihr Lizenzgebiet konfigurierbar sein.
Eine direkte Speicherung dieser Medien ist nur möglich und zulässig, wenn der direkte Download bzw. ein anderes Übertragungsverfahren über eine Schnittstelle der MeSax-Mediathek oder eine damit verknüpfte Software angeboten wird.
Mögliche Einschränkungen und/oder Erweiterungen von Nutzungsrechten werden auf den Datenblättern der Medien angegeben und sind unbedingt zu beachten.
Soweit eine Lizenz zeitlich befristet ist, können die Medien der MeSax-Mediathek für die Dauer des jeweils gültigen Lizenzzeitraumes genutzt werden. Nach Ablauf der Lizenzzeit wird das Medium nicht mehr abrufbar sein. Auf den MeSax-Schulservern und den Installationen der mobilen Variante „MeSax mobil“ werden Medien mit abgelaufener Lizenz automatisch gelöscht.
Die Weitergabe von Dateien und Inhalten an unberechtigte Dritte (z. B. über Filesharing-Portale, soziale Netzwerke etc.) ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Inhalte, für die ausdrücklich weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt sind (z. B. Creative Commons). Für diese Nutzungsrechte wird jegliche Haftung ausgeschlossen, weil diese ohne unsere Kenntnis jederzeit geändert werden können.
Lehrkräfte dürfen Medien an Schülerinnen und Schülern weitergeben, sofern sichergestellt wird, dass die Medien nach der Fertigstellung der Arbeit bzw. nach Ablauf des Projektes zurückgegeben bzw. dauerhaft gelöscht werden (z. B. durch Rückgabe oder beaufsichtigtes Formatieren des Datenträgers). Die Weitergabe von Medien mit einer FSK-Einstufung, die höher ist als das Alter der Schülerin bzw. des Schülers, ist nicht zulässig.
Schülerinnen und Schüler dürfen Inhalte der MeSax-Mediathek für bildungsrelevante Zwecke nutzen, wobei zu beachten ist, dass die Medien nach der Fertigstellung der Arbeit bzw. nach Ablauf des Projektes gelöscht werden (z. B. durch Rückgabe oder beaufsichtigter Formatierung des Datenträgers).
Bei der Verwendung von Medien ist stets auf die Angabe der in der MeSax-Mediathek zur Verfügung gestellten, auf die einzelnen Medien bezogenen Herkunfts- bzw. Quellenangaben und ggf. Lizenzformen (z. B. bei Creative-Commons-Lizenzen) zu achten.
Eine etwaige Veröffentlichung auf der Homepage, in einer Printprodukten der Schule oder einer öffentlichen Schulveranstaltung ist nicht zulässig.
3. Benutzerkonten
Jede berechtigte Lehrkraft erhält vom zuständigen Medienzentrum personalisierte Zugangsdaten, die aus individueller Kunden- und Entleihernummer sowie einem Passwort bestehen, welches die Nutzerin oder der Nutzer nach erstmaliger Anmeldung ändern muss.
Diese verpflichten sich,
- ihr Passwort so zu wählen, dass es den Empfehlungen für sichere Passworte entspricht, insbesondere soll das Passwort mindestens 8 Zeichen umfassen und eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben sein,
- ihr Passwort nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren,
- ihr Passwort in sinnvollen Abständen zu wechseln.
Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, dass nur sie bzw. er allein das persönliche Passwort kennt. Nutzerinnen und Nutzer dürfen sich nur mit ihren persönlichen Zugangsdaten anmelden und sind für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter ihrem persönlichen Benutzerkonto ablaufen. Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Nutzung fremder Zugangsdaten führen zum Nutzungsausschluss.
Arbeitsstationen, an denen sich Nutzerinnen und Nutzer bei der Mediathek eingeloggt haben, dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, ohne sich abzumelden oder einen passwortgeschützten Bildschirmschoner zu aktivieren.
E-Mail-Adressen
Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist für die korrekte Angabe ihrer bzw. seiner E-Mail-Adresse im Benutzerkonto der Mediathek selbst verantwortlich, auch wenn diese im Rahmen der Benutzerregistrierung durch ein Medienzentrum eingetragen wurde. Die Nutzung einer falschen Mailadresse ist ebenso wenig statthaft, wie die Nutzung von Adressen anonymer Mailservices.
Wird eine E-Mail-Adresse angegeben, kann diese alternativ zur Kombination aus Kundenummer und Entleihernummer zur Autorisierung an der MeSax-Mediathek verwendet werden. Außerdem erlaubt diese ein Zurücksetzen der Zugangsdaten bei Verlust des Passwortes.
Schülerzugänge
Allen Lehrkräften mit einem Zugang zu den anmeldepflichtigen Angeboten und Diensten der MeSax-Mediathek ist es gestattet, für ihre Schülerinnen und Schülern pseudonyme Zugangsdaten zur MeSax-Mediathek zu generieren und an diese auszugeben.
Zugangsdaten zur MeSax-Mediathek dürfen maximal für einen Zeitraum ausgegeben werden, in dem der Schüler Angehöriger der Schule ist. In der Regel sollten Zugangsdaten für Schüler nur für das aktuelle Schuljahr generiert werden.
Belehrungen zu Nutzungsordnung und Datenschutz sind durchzuführen und aktenkundig zu machen.
4. Einverständniserklärungen
Eine Einwilligung von Erziehungsberechtigten zur Nutzung der MeSax-Mediathek durch minderjährige Schülerinnen und Schüler ist nicht erforderlich, wenn die Nutzung zum verpflichtenden Bestandteil des Unterrichts an einer Schule oder in einzelnen Klassen oder Kursen der Schule erklärt wird.
Der Nutzerkreis muss auf Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule beschränkt sein und sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler den Zugang zur MeSax-Mediathek nur für schulische Zwecke nutzen
- unter Aufsicht von Lehrkräften auf schuleigenen Geräten oder
- nach der Zustimmung der Lehrkraft unter Einsatz privater Geräte oder
- von Lehrkräften unbeaufsichtigt auf schuleigenen Geräten (beispielsweise in Medienecken).
In davon abweichenden Fällen haben Lehrkräfte bei Minderjährigen unter 16 Jahren das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen. Dies gilt auch und in jedem Einzelfall, wenn aus pädagogischen Erwägungen ein Medium mit einer FSK-Einstufung genutzt werden soll, die das Alter einzelner oder mehrerer Schüler überschreitet.
5. Funktionen zur individuellen Anpassung von Medien (H5P)
H5P bietet eine Vielzahl von Modulen zur Ablaufsteuerung und zur Einbindung interaktiver Elemente in vorhandene Medien an, welche die Lehrkräfte selbst gestalten und damit Lernaktivitäten für ihre Schülerinnen und Schüler individuell organisieren können.
Sofern diese Technologie von der MeSax-Mediathek unterstützt wird, gelten hierfür die folgenden Bestimmungen.
Herkunftsnachweis
Bei der Verwendung von Medien ist stets auf die korrekte Angabe der Herkunfts- bzw. Quellenangaben und ggf. Lizenzformen (z. B. bei Creative-Commons-Lizenzen) zu achten.
Informationsübertragung ins Internet
Jede Lehrkraft ist verantwortlich für die innerhalb der MeSax-Mediathek mit H5P erstellten eigenen Angebote. Es ist verboten, Informationen zur Verfügung zu stellen, die rechtlichen und allgemein akzeptierten ethischen Grundsätzen widersprechen. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte.
Die Bestimmungen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts sind einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Bekanntgabe von Namen, Adressdaten und Fotografien von Personen. Das Erstellen von Audiobeiträgen mit einer fremden Stimme und deren Veröffentlichung setzt bei den betroffenen Personen die schriftlich dokumentierte Einwilligung voraus.
Datenvolumen
Das Datenaufkommen durch Laden und Versenden von sehr großen Dateien (z. B. Video-, Grafik- oder Audiodateien) ist zu minimieren. Auflösung und Kompressionsrate sind an den Verwendungszweck geeignet anzupassen.
Sollte eine Nutzerin oder ein Nutzer Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, die ein für den Verwendungszweck übliches Maß deutlich übersteigen, sind die Systembetreiber berechtigt, diese Daten zu löschen. Die betroffene Nutzerin bzw. der betroffene Nutzer wird über einen solchen Eingriff – notfalls nachträglich – angemessen informiert.
Javascript
Nur Lehrkräften ist es gestattet, Module in H5P mit JavaScript-Code zu verfassen. Sie sind dafür verantwortlich, dass kein Schadcode eingestellt wird und dass hierdurch keine Möglichkeiten für eine missbräuchliche Nutzung der MeSax-Mediathek geschaffen werden.
Weitere Regelungen
Die Lehrkräfte kommen im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht der regelmäßigen Kontrolle ihrer Bereiche in der Mediathek nach. Insbesondere sind vor einem erstmaligen Einsatz eines H5P-Elements und nach längerer Nichtnutzung alle Links zu externen Quellen im Internet zu prüfen.
6. Anmeldung von Drittsystemen
Der Zugang zur MeSax-Mediathek kann durch externe Systeme ermöglicht werden, die im Sinne einer einheitlichen zentralen Zugangsverwaltung Anmeldeprozesse vereinfachen.
Die Anmeldung an der MeSax-Mediathek mit den Zugangsdaten eines Drittsystems oder direkt aus einem Drittsystem heraus ist erst nach einer einmaligen Autorisierung mit den originalen Zugangsdaten der MeSax-Mediathek möglich, sofern es sich um einen Zugang zum persönlichen Arbeitsbereich eines Nutzers handelt.
Der Zugang zu anonym nutzbaren Funktionen der MeSax-Mediathek kann ohne Interaktion mit dem jeweiligen Nutzer über die Lizenzverwaltung des Drittsystems erfolgen.
7. Verfügbarkeit
Der Betreiber ist bemüht, die möglichst permanente Verfügbarkeit der MeSax-Mediathek zu gewährleisten. Ein Anspruch auf permanente Verfügbarkeit jedoch besteht nicht.
8. Datensicherheit
Mit Ausnahme der Zugangspassworte unterliegen alle von der MeSax-Mediathek erfassten Daten ausschließlich dem Zugriff der zuständigen Medienzentren und ggf. der Administratoren des Betreibers bzw. des technischen Dienstleisters. Diese können bei dringendem Handlungsbedarf Daten einsehen, löschen oder verändern. Die betroffene Nutzerin bzw. der betroffene Nutzer wird über einen solchen Eingriff gemäß den gesetzlichen Bestimmungen informiert.
Details regeln die Datenschutzbestimmungen der MeSax-Mediathek und die Erklärung zu Datenschutz und Datensicherheit der MeSax-Mediathek.
9. Haftungsausschluss
Bei inhaltlichen Fehlern oder vermuteten Urheberrechtsverletzungen durch Inhalte der MeSax-Mediathek setzen Sie sich bitte umgehend mit uns als Betreiber und Inhaltsanbieter für landesweit verfügbare Lizenzen in Verbindung. Wir werden uns schnellstmöglich um eine Lösung bemühen. Sofern Medienprodukte betroffen sind, die wir lediglich als Auftragnehmer der Medienzentren in der MeSax-Mediathek führen, unterstützen wir Sie gern bei der Kontaktaufnahme, schließen aber jegliche Haftung aus.
Der technische Betrieb der MeSax-Mediathek wird durch die Antares Project GmbH als Dienstleister und Auftragsverarbeiter im Sinne Art. 28 DSGVO verantwortet. Für Ausfälle der MeSax-Mediathek, z. B. durch technische Probleme, Störungen der Internetanbindung oder während Wartungsarbeiten, haften weder Betreiber noch Dienstleister.
10. Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 28. Februar 2019