Sächsisches Staatsarchiv

Das Sächsische Staatsarchiv ist das zuständige Archiv für Gerichte, Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen. Seine Aufgabe ist es, Unterlagen des Freistaates Sachsen sowie seiner Vorgänger zu übernehmen, denen ein bleibender Wert zukommt.

Überlieferung bilden

Das Archivgut wird laufend durch Unterlagen ergänzt, die in den Behörden und Gerichten des Freistaates entstehen und aus denen das Staatsarchiv nach fachlichen Kriterien jene auswählt, denen ein bleibender Wert für Verwaltung und Justiz, für Bürger und Wissenschaft zukommt. Das Staatsarchiv übernimmt ergänzend auch archivwürdige Unterlagen nicht staatlicher Herkunft, z. B. Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten.

Quellen erschließen

Damit die Bestände des Staatsarchivs von den Nutzern für ihre Forschungszwecke ausgewertet werden können, werden sie im Staatsarchiv nach ihrer Herkunft (Provenienz) geordnet und verzeichnet. Bei der Verzeichnung werden die inneren und äußeren Merkmale einer Archivguteinheit festgehalten.

Kulturgut bewahren

Um das Archivgut auch künftigen Generationen zu erhalten, muss es konserviert und restauriert werden. Besonders bedeutende bzw. häufig genutzte Archivalien werden zu ihrem Schutz verfilmt.

Quelle: https://www.staatsarchiv.sachsen.de/aufgaben-fachinformationen-3979.html (03.09.2019)

Suche im Archivgut

Jeder kann Archivgut des Sächsischen Staatsarchivs benutzen.
Gewinnen Sie Informationen zu den Beständen über die Online-Recherche des Sächsischen Staatsarchivs.

Sachsen in Bild und Ton

Das Sächsische Staatsarchiv verwahrt kinematografische, videografische und Schall-Archivalien mit regionalem und Landesbezug. Diese umfassen keine Produktionen für Kino, Fernsehen oder Radio.

Online-Ausstellungen

Durch wissenschaftliche Publikationen, Ausstellungen und Vorträge leistet das Sächsische Staatsarchiv einen wichtigen Beitrag zur landesgeschichtlichen Forschung und zur historisch-politischen Bildungsarbeit.