Förderung
Die Digitalisierung in der Schule wird umfassend gefördert. Neben der Förderung von Einzelschulen ist auch die Förderung von landesweiten und bundesweiten Projekten möglich.
Richtlinie Digitale Schulen / DigitalPakt Schule
Der Freistaat Sachsen fördert über die Richtlinie Digitale Schulen die Erstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen.
Hierzu gehören insbesondere die strukturierte Datenvernetzung der Schule einschließlich WLAN, Präsentations- und Interaktionstechnik wie digitale Displays, interaktive Tafeln und weitere Endgeräte wie etwa Tablets und Notebooks.
Für jeden Schulträger im Freistaat Sachsen steht ein Schulträgerbudget zur Verfügung. Dieses ist in Anlage 2 der Richtlinie Digitale Schulen aufgeführt. Die Schulträgerbudgets sind bis zum 30. September 2020 mit konkreten Fördermittelanträgen zu untersetzen.
Mobile-Endgeräte-Förderverordnung
Auf Grund der Corona-Pandemie kann Präsenzunterricht für die Mehrzahl der Schüler auf absehbare Zeit nur eingeschränkt stattfinden und muss durch digitale Angebote ergänzt werden. Um dies zu erreichen, haben sich Bund und Länder auf ein „Sofortausstattungsprogramm“ geeinigt.
In Umsetzung des „Sofortausstattungsprogramms“ fördert der Freistaat Sachsen über die Mobile-Endgeräte-Förderverordnung die Beschaffung von mobilen Endgeräten sowie die notwendige Ausstattung für die Erstellung von Online-Lern-Angeboten. Die mobilen Endgeräte sollen für die Dauer des eingeschränkten Präsenzunterrichtes an bedürftige Schüler ausgeliehen werden.
Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung
Die Corona-Pandemie macht auf absehbare Zeit eingeschränkten Präsenzunterricht notwendig. Bund und Länder haben sich deshalb darauf verständigt, die Möglichkeiten des digitalen Distanzlernens zeitnah weiter auszubauen. Diese dritte Investitionshilfe innerhalb des Digital-Paktes dient der Beschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrer und soll den Ausbau digitaler Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte weiter verbessern. Lehrerinnen und Lehrer können die von der Schule ausgegebenen Tablets oder Laptops sowohl für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung als auch die Durchführung digitaler Unterrichtsformen nutzen.
Der Freistaat Sachsen setzt die Zusatzvereinbarung durch die Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung um.
Zur Unterstützung stellt das Sächsischen Staatsministeriums für Kultus eine "Ausstattungsempfehlung zur Beschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte" zur Verfügung.
IT-Administrations-Förderverordnung (Zusatzvereinbarung »Administration« zum DigitalPakt Schule)
Bund und Länder haben in den zurückliegenden Monaten durch die Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen des DigitalPaktes Verbesserungen der digitalen schulischen Infrastrukturen für digitales Lernen forciert. Durch diese Maßnahmen stieg gleichzeitig die Anforderung an den technischen Support vor Ort. Bund und Länder haben sich daher mit der Zusatzvereinbarung »Administration« darauf geeinigt, auch die Aus- und Weiterbildung sowie die Finanzierung von IT-Administratorinnen und Administratoren für die schulische IT-Infrastruktur zu fördern.
Der Freistaat Sachsen setzt die Zusatzvereinbarung durch die IT-Administrations-Förderverordnung um.
Zur Unterstützung stellt die gemeinsame Arbeitsgruppe "Technische Unterstützung und Wartung" des Sächsischen Staatsministerium für Kultus, des Sächsischen Landkreistages und des Sächsischen Städte- und Gemeindetages eine Empfehlung "Ausgestaltung der technischen Unterstützung für die pädagogisch genutzte Informationstechnik in Schulen" bereit.
Förderrichtlinie "Initiative Digitale Schule Sachsen"
Der Freistaat Sachsen sieht vor, auf Grundlage dieser Förderrichtlinie Zuwendungen für Vorhaben, welche die informatische Bildung und die Medienbildung junger Menschen stärken, zu gewähren.
Vorgesehen ist die Förderung von schulnahen Projekten bzw. Angeboten, welche neben der Förderung der informatischen Bildung und der Medienbildung zudem für den kritisch-reflexiven Umgang mit und die kreative Nutzung von digitalen Medien sensibilisiert. Schülerinnen und Schüler sollen stärker für informatische sowie mathematisch-naturwissenschaftliche Lehrinhalte mit einem deutlichen Informatik-Bezug, insbesondere zu den Bereichen Robotik bzw. Programmierung, begeistert werden.