Künstliche Intelligenz in der Schule

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein Begriff, der sich auf die Fähigkeit von Computern und Maschinen bezieht, menschenähnliche Intelligenz nachzuahmen. Computersysteme analysieren dabei ihre Umwelt und reagieren eigenständig auf diese.

Dieses Informationsangebots thematisiert Potenziale, Perspektiven und  Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz (KI) im Schulalltag. Wie die technologischen Möglichkeiten und ihre Anwendungen, wird diese Informationsangebot dynamisch weiterentwickelt und angepasst. Im Zentrum stehen häufig gestellte Fragen und ihre Antworten, die Sie gern durch die Übermittlung Ihrer Fragen praxisrelevant erweitern können. Weiter unten finden Sie eine kurze grundlegende Einführung in das Thema KI und ihre Methoden. Viel Freude!

NEU: Assistent KAI kommt!

Im Schuljahr 2024/25 wird allen sächsischen Lehrkräften ein KI-Assistent zur Verfügung gestellt, der ihnen datenschutzkonform und kostenlos Text- und Bildgenerierung ermöglicht. Damit können Sie bei vielfältigen Aufgaben des pädagogischen Alltags auf KI-Unterstützung zurückgreifen (vgl. „Was sind Prompts, die mich als Lehrkraft bei der Unterrichtsvorbereitung entlasten?“).

Der Zugang erfolgt über Schullogin. Nähere Informationen zum Assistent KAI finden Sie in der Schullogin-Dokumentation.

Aktuell befindet sich Assistent KAI in der Testphase. Derzeit werden Testzugänge an interessierte Lehrkräfte vergeben werden. Wenn auch Sie den Assistenten KAI testen wollen, finden Sie im Schulportal (Suche nach „KAI“) einen entsprechenden Freischaltcode – solange der Vorrat reicht!

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Sie haben Fragen oder Anregungen zum Thema KI-Anwendungen in sächsischen Schulen? Senden Sie uns Ihren Beitrag gern über das Kontaktformular. Die häufigsten Fragen nehmen wir in diese FAQs auf. Wünschen Sie eine persönliche Beratung, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges MPZ oder das Landesamt für Schule und Bildung.

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Was ist Künstliche Intelligenz (KI)?

© freepik.com

KI ist ein Begriff, der sich auf die Fähigkeit von Computern und Maschinen bezieht, menschenähnliche Intelligenz nachzuahmen. Computersysteme analysieren dabei ihre Umwelt und reagieren eigenständig auf diese. Nicht alle Schritte des Systems sind also vordefiniert.

Mit einer speziellen Form von KI, die maschinelles Lernen nutzt, können Computersysteme in die Lage versetzt werden, Entscheidungen zu treffen und Probleme zu lösen, indem sie große Datenmengen analysieren und darin selbstständig Muster identifizieren („Training“).

Wenn im Rahmen des maschinellen Lernens sehr komplexe neuronale Netze zum Einsatz kommen, dann spricht man vom Deep Learning. Der Begriff der neuronalen Netze rührt daher, dass sich deren Funktionsweise an derjenigen des menschlichen Gehirns orientiert. Das heißt, einzelne Knoten mit unterschiedlichen Funktionalitäten (diese entsprechen Neuronen) sind in Schichten organisiert und über Verbindungen miteinander verknüpft, die unterschiedlich stark ausgeprägt sein können (diese entsprechen Zellfortsätzen und Synapsen). Die Ausprägung, auch Gewichtung genannt, sagt dann aus, welche Entscheidung am wahrscheinlichsten das richtige Ergebnis repräsentiert.

Was kann Künstliche Intelligenz (KI)?

© pixabay.com/geralt

Um den Grad der Autonomie einer KI zu beschreiben, wird oft deren „Stärke“ bewertet. Unterschieden wird dann zwischen schwacher und starker KI. Der Begriff „schwache KI“ bezieht sich auf Systeme, die auf eine ganz bestimmte Aufgabe spezialisiert sind, wie z. B. Spracherkennung oder Bilderkennung. Der Begriff „stärkere KI“ hingegen bezieht sich auf Systeme, die in der Lage sind, menschenähnliche Intelligenz auf einer breiteren Ebene zu zeigen, indem sie in der Lage sind, komplexe bzw. abstrakte Probleme zu lösen und Entscheidungen auf Basis nicht eindeutiger Datenlage zu treffen.

Auch wenn vielversprechende Lösungen, insbesondere aus dem Bereich der generativen KI, existieren, kann davon ausgegangen werden, dass noch keine „starke KI“ existiert. Die Fähigkeit, selbstständig komplexere Zusammenhänge herzustellen, Ergebnisse zu reflektieren und in weitergehenden Kontext zu setzen, vermochte bisher noch keine KI unter Beweis zu stellen.

Für die Mustererkennung, für Übersetzungen, Zusammenfassungen und die Wiedergabe von erlernten Informationen stellt jedoch auch die schwächere KI ein effizientes und effektives Werkzeug dar.

Warum gehört das Thema KI in den Unterricht?

Weil es bereits eine Realität ist, die unsere Gesellschaft stark verändert.

Durch die breiten gesellschaftlichen Auswirkungen von KI, bietet der Lehrplan viele Anknüpfungspunkte weit über die technischen Fragen hinaus. Mit dem Kompetenzrahmen zur „Bildung in der digitalen Welt“, der die Umsetzung des allgemeinen Erziehungs- und Bildungsziels der Medienbildung entsprechend § 1 Abs. 5 Nr. 7 SächSchulG konkretisiert, wurden explizite Ziele für das schulische Lernen verankert. Diese sind auch für das Thema KI maßgeblich.

KI-Anwendungen verändern die Perspektive auf Unterricht grundlegend. Mit der Verbreitung des Internets seit mehr als einem Vierteljahrhundert wurden Informationen und Wissen frei zugänglich. Das hatte Auswirkungen auf die Vermittlung von Recherche- und Quellenkompetenz. Mit generativer KI werden weitere Kompetenzen erforderlich. So müssen Schüler beispielsweise lernen, wie man KI-generierte Informationen kritisch bewertet, ihre Qualität beurteilt und sie effektiv nutzt. Auch das Verständnis dafür, wie künstliche Intelligenz funktioniert und wie sie das Lernen beeinflusst, wird immer wichtiger. Darüber hinaus gewinnen digitale und technische Fähigkeiten an Bedeutung. Joscha Falck schlägt fünf Dimensionen vor, wie Künstliche Intelligenz beim Lernen Berücksichtigung finden kann:

Fünf Dimensionen für den Unterricht im Umgang mit KI (https://joschafalck.de/ki-in-der-schule/, CC-BY-SA 4.0, Joscha Falck, 16.10.2023)

Die Deutsche Telekom Stiftung hat auf Grundlage der Studie: KI@Bildung (2021) (pdf) einen Leitfaden für Lehrkräfte und Schulleitungen mit vertiefenden Informationen veröffentlicht.

Wie kann ich KI im Unterricht thematisieren und was gilt es dabei zu beachten?

Der Einsatz von KI-Anwendungen gelingt dann am besten, wenn die Fragestellung und die Ergebnisse gemeinsam analysiert und fachlich-inhaltlich bewertet werden. So können Lehrkräfte vermitteln, dass KI-generierte Ergebnisse stets menschlicher Prüfung und eines Fakten- und Quellenchecks bedürfen und somit das kritische Denken ihrer Schülerinnen und Schüler anregen. Dabei sollten Sie folgende Punkte beachten:

Für die Bedeutung von Quellen(angaben) sensibilisieren: Da KI-gestützte Textgeneratoren keine zuverlässigen Quellenangaben bieten, sind für eine weitere Einordnung und Verwendung der Ergebnisse grundsätzlich Quellenrecherchen ratsam. Zudem bietet sich die Nutzung von KI-Anwendungen an, um das korrekte Zitieren von Quellen und Hilfsmitteln mit den Schülerinnen und Schülern zu üben. KI-gestützte Texte sollten als solche immer kenntlich gemacht werden. Hilfreich ist es, dafür Regeln einzuführen und diese einzuüben. Eine Anregung bieten Prof. Dr. Christian Spannagels Rules for tools.
Ergebnisse einordnen: Auch wenn KI-erzeugte Ergebnisse oft überzeugend wirken, ist es wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass die Technologie nicht „versteht“ und nicht über ein „Bewusstsein“ verfügt. KI-Anwendungen greifen auf große Textmengen aus dem Internet zu und generieren ihren Output auf der Basis statistischer Wahrscheinlichkeiten und der Rückmeldung der Nutzenden. Sie sind daher nicht objektiv, „halluzinieren“ Daten und können Verzerrungen und Vorurteile reproduzieren.
Für Transparenz sorgen: Lehrkräfte sollten den Schülerinnen und Schülern erklären, wie KI im Unterricht eingesetzt wird und welche Daten dabei erhoben und verarbeitet werden. Werden KI-Algorithmen eingesetzt, um Schülerinnen und Schülern individuelle Rückmeldungen zu geben, bspw. in Lernprogrammen für Deutsch oder Mathematik, sollten die Schülerinnen und Schüler darüber informiert werden, welche Kriterien dabei berücksichtigt werden.

Im Internet finden sich dazu bereits viele unterstützende Materialen, wie bspw. das Handout „KI-Leitfaden für den Unterricht“ für Lehrende bzw. Lernende von Joscha Falck/Manuel Flick.

Für die Thematisierung von Künstlicher Intelligenz im Informatik-Unterricht ab Klasse 9 (Gymnasium) eignet sich das auf den sächsischen Lehrplan abgestimmte eLearning-Modul „Grundlagen der Künstlichen Intelligenz“. Ebenfalls für das Fach Informatik, aber auch für die Fächer Ethik, Evangelische Religion und Katholische Religion an Oberschule, Gymnasium und berufsbildenden Schulen kann das eLearning-Modul „Zukunftsvisionen: Wie verändert Künstliche Intelligenz unser Leben?“ in den Klassen 10 bis 13 eingesetzt werden.

Welche Auswirkungen haben KI-Anwendungen auf die Leistungsermittlung und -bewertung?

Wenn KI-Anwendungen Einfluss auf Unterricht nehmen, muss dies auch in der Leistungsermittlung und -bewertung Berücksichtigung finden. KI-Anwendungen können dabei als Hilfsmittel betrachtet werden, das je nach Prüfungssituation bzw. Aufgabenstellung erforderlich, zugelassen oder nicht-zugelassen sein kann. Gerade bei schriftlichen Aufgaben, die im häuslichen Umfeld anzufertigen sind, ergeben sich neue Anforderungen. Schließlich können Lehrkräfte kaum wirksam überprüfen, ob der bzw. die Lernende dabei auf die Unterstützung durch KI-Anwendungen zurückgegriffen hat. Erschwerend kommt hinzu, dass „copy-and-paste“ aus einer textgenerierenden KI-Anwendung nicht durch Vergleich erkennbar ist, da bei jeder Anfrage ein individueller Text entsteht. Es bleibt somit eine Frage der pädagogischen Beurteilung, ob eine Schülerleistung eigenständig in Bearbeitung, geistiger Durchdringung und sprachlichem Ausdruck erbracht wurde. 

Damit Lehrkräfte dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht werden und Täuschungsversuche vermieden werden, sollten sie folgende Hinweise beachten:

-Transparenz: Den Schülerinnen und Schülern ist stets vorab mit der Aufgabenstellung mitzuteilen, welche Grundsätze für die Leistungsbewertung gelten, was die zugelassenen Hilfsmittel und wie sie als Quelle anzugeben sind. Dabei sollte auch vermittelt werden, dass ein rein durch KI generiertes Ergebnis keine eigenständige Leistung, sondern als Täuschungsversuch gewertet werden kann, wenn die Quelle nicht entsprechend angegeben wird.
-Formatives Assessment: Die Bewertungsform von Leistungen soll weniger ergebnis- als prozessorientiert gestaltet sein. Der Lernprozess kann dabei beispielsweise mithilfe von Lernportfolios dokumentiert werden.
-Mündliche Leistungen sollten stärker berücksichtigt bzw. sollten sie höher gewichtet werden. Dazu zählen z. B. Referate, Live-Präsentationen und Reflexionsgespräche zum Lern- und Arbeitsprozess und zu den erzielten Ergebnissen.
-Anpassung von Prüfungsformaten: Aufgaben sind so zu stellen, dass sie sich nicht ausschließlich mit KI-Anwendungen bearbeiten lassen, sondern ein hohes Maß an geistiger Eigenleistung ermöglichen. Daher sind Prüfungsformate zu bevorzugen, die die Planung, Arbeitsweise und Kooperation des Schülers bzw. der Schülerin berücksichtigen:
kreative Leistungen, die einen Format- bzw. Medienwechsel erfordern (Erstellen von Erklärvideos, Ebooks, Podcasts, Infografiken, Sketchnotes, eigenen Quizzes …)
projektbezogene oder forschende Fragestellung bzw. Praxisarbeiten
reflexive Lernprodukte wie Lerntagebücher und Portfolios
Wenn KI-Anwendungen als Assistenz für Recherche, Strukturierung und/oder Textoptimierung zugelassen sind, können Lehrkräfte die schülerseitig verwendeten Prompts selbst in die Leistungsbewertung einbeziehen. Dazu sollten die Schülerinnen und Schüler ihre Prompts und die erhaltenen Ausgaben der KI dokumentieren, z. B. mithilfe von Screenshots. So können Lehrkräfte anhand der der Prompts prüfen, wie tief die Lerninhalte geistig durchdrungen wurden und wie versiert die Schülerin oder der Schüler die KI-Anwendung zu steuern vermag.
-Angepasste Aufgabenstellung: Schriftliche Aufgabenstellungen sollten nicht nur Daten und Fakten abfragen, sondern so gestellt sein, dass sie Analysefähigkeit, kritisches Denken und die Fähigkeit zu kreative Problemlösungen von Schülerinnen und Schülern erfordern.
-Überprüfung: Ob eine Aufgabenstellung für die Leistungsbewertung im häuslichen Umfeld geeignet ist, können Lehrkräfte im Zweifelsfall auf einfache Weise prüfen, indem sie die Aufgabe von ChatGPT, Google Bard o.ä. beantworten lassen. Erhalten sie einen plausiblen und korrekten Output, sollte die Aufgabenstellung entsprechend der hier gegebenen Hinweise angepasst oder geprüft werden, ob dieselben Kompetenzen besser im Unterricht bzw. im mündlichen Format geprüft werden können. Schülerleistungen, bei denen nicht objektiv beurteilt werden kann, ob sie eigenständig und nur mit den zugelassenen Hilfsmitteln erbracht wurden, sollten nicht bewertet werden. Dies gilt im Übrigen auch unabhängig von KI-Anwendungen.

KI-Anwendungen bieten verschiedene Möglichkeiten zur Entlastung von Lehrkräften. Bei der Auswertung von Schülertexten ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese ab einer anzuerkennenden Schöpfungshöhe nicht in eine Software eingegeben werden dürfen, da sie urheberrechtlich geschützt sind und somit vervielfältigt würden. Soll die Auswertung von Schülertexten KI-gestützt erfolgen, bedarf es einer Einwilligung oder sonstigen Rechtsgrundlage für die Weiterverarbeitung von Schülerantworten.

Detaillierte Hinweise und vertiefende Materialien zum Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz im Rahmen der Facharbeit (Fachoberschule) und Belegarbeit (Berufliches Gymnasium) bietet die Ergänzung zur Handreichung zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie der zugehörige Materialkoffer (Landesamt für Schule und Bildung, 2024). Sie finden beide Dokumente in der Lehrplandatenbank des Freistaates Sachsen unter „Übergreifende Materialien“ > „Berufliche Bildung“.

Gibt es zusätzliche Hinweise zum Umgang mit den Prüfungsformen Komplexe Leistung, Fach- und Belegarbeit?

Grundsätzlich sollten Schulen nach dem gemeinsamen Entdecken und Erproben von KI im Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern und durch den pädagogischen Austausch im Kollegium gemeinsam Regeln für KI im Unterricht entwerfen. Dazu gehört es auch, Formen der Leistungsermittlung und -bewertung zu überdenken und die bestehenden Regeln in einem abgestimmten Prozess anzupassen. Dies gilt insbesondere für die Überarbeitung bestehender Richtlinien für schriftliche Arbeiten, die im häuslichen Umfeld erstellt werden. Dabei können neben den weiter oben genannten Grundsätzen für die Leistungsermittlung und -bewertung folgende Empfehlungen helfen:

-Der Arbeitsprozess der Lernenden benötigt eine intensive Begleitung. So kann die Lehrkraft sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler für die Arbeit mit Quellen und Hilfsmitteln sensibilisiert sind. Zudem kann die Lehrkraft durch Vorgespräche erkennen, wie intensiv sich der Schüler bzw. die Schülerin bereits mit dem Gegenstand der Arbeit auseinandergesetzt hat.
-Lehrkräfte legen die Kriterien für die Bewertung und für die erlaubten Hilfsmittel und Quellen vorab offen und besprechen mit den Schülerinnen und Schülern, ob und wenn ja, in welchem Ausmaß KI-Anwendungen bei der Erstellung der Leistungen genutzt werden dürfen (bspw. als Gegenstand der Arbeit). Dabei sind die Grundsätze der Freiwilligkeit, des zulässigen Nutzungsalters und der Gleichbehandlung zu berücksichtigen.
-Schulen können Vorlagen für Eigenständigkeitserklärungen und Textbausteine für die Übersicht der verwendeten Hilfsmittel und Quellen nutzen, mithilfe derer die Schülerinnen und Schüler offenlegen, ob und wenn ja, welche KI-Anwendungen sie wie und wo bei der Erstellung der schriftlichen Arbeit genutzt haben. Sind ganze Textpassagen bspw. von ChatGPT übernommen worden, sind diese zu kennzeichnen, denn eine Nicht-Angabe kommt einem Täuschungsversuch gleich (siehe Rechtsgutachten der Ruhr-Universität Bochum). Die Dokumentation der KI-Nutzung kann durch Angabe der genutzten Prompts, Links und mithilfe von Screenshots erfolgen. Somit lässt sich beurteilen, wie weitreichend der Einsatz der KI war und wie kompetent die Schülerin oder der Schüler den Einsatz der KI-Anwendung gesteuert hat.
-Zusätzlich kann die Plausibilität der eigenständigen Erarbeitung der schriftlichen Arbeit durch den Schüler bzw. die Schülerin im Rahmen eines Lerngesprächs bzw. Kolloquiums überprüft werden. Diese sind im Freistaat Sachsen bei der sog. Komplexen Leistung an Gymnasien und beim fachlichen Gespräch an der Fachschule bereits vorgesehen. Diese mündliche Prüfung stellt eine kritisch-reflektierte Ergänzung zur (ggf. mit KI-Unterstützung erstellten) schriftlichen Arbeit dar. Im pädagogischen Gespräch über die Arbeit lässt sich gut erfragen, inwieweit die Schülerin bzw. der Schüler die Leistung eigenständig erbracht hat und ob ggf. KI-gestützte Textstellen unreflektiert übernommen wurden.

Was bedeutet das für Hausaufgaben?

Hausaufgaben dienen im Allgemeinen dem eigenständigen Üben, Wiederholen, Festigen und Reflektieren von Lerninhalten. Dabei sollten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, ihre Hausaufgaben eigenständig und kreativ zu bearbeiten. Dafür bieten sich auch unter Nutzung von mit KI-Anwendungen viele Möglichkeiten.
In der Regel werden Hausaufgaben nicht zur Bewertung von Schülerleistungen herangezogen. Schließlich ergibt sich auch hier das Problem, dass sich bei Aufgaben, die im häuslichen Umfeld erstellt werden, nicht prüfen lässt, ob diese mit der Hilfe Dritter oder unter Zuhilfenahme von textgenerierenden KI-Anwendungen erstellt wurden. Möglich ist es jedoch,

-Hausaufgaben mit einem größeren Fokus auf Kreativität und Lebensweltbezug zu stellen
-die Lernenden nach authentischem Material recherchieren zu lassen
-die Durchdringung der Lerninhalte im Unterricht mündlich abzufragen
-die Nutzung von KI-Anwendungen zuzulassen unter der Voraussetzung, dass die genutzten Hilfsmittel vollständig und unter Angabe der verwendeten Prompts angegeben werden.

Wie kann KI zur Entlastung von Lehrkräften beitragen?

Mit KI bieten digitale Lösungen erstmals Möglichkeiten, Lehrkräfte deutlich spürbar zu entlasten und einen digitalen Partner für ihre Arbeitsprozesse bereitzustellen.

Ein nicht unwesentlicher Teil der Arbeitszeit einer Lehrkraft entfällt auf Vorbereitungen, Suche und Auswahl von Materialien für die Unterrichtsvorbereitung. Diese Auswahl kann durch KI-gestützte Systeme deutlich schneller realisiert werden.

Weiterhin existieren derzeit bereits Versuche zur KI-gestützten Lernerfolgskontrolle und der Lösung von Aufgabenstellungen, hier insbesondere bezüglich der Kontrolle von Rechtschreibung und Grammatik, inkl. formativem Feedback.

Bemerkenswert sind auch Ergebnisse beim Einsatz von KI bei Schülerinnen und Schülern mit besonderem Lernbedarf, z. B. Hör- und Sehbehinderte.

Möglich ist dabei die Aufnahme und Auswertung von Vorträgen/Diskussionen und deren Transkription.

Bezüglich der organisatorischen Aufgabenstellungen erfolgt heute schon die  Organisation von Stundenplänen,die Raumnutzung und andere administrative Aufgaben mittels KI-gestützter Systeme.

Zur Professionalität des Lehrerberufes wird zunehmend die Notwendigkeit des Verstehens der KI-Technologien gehören, die Werkzeuge praktisch einzusetzen, eigene Ideen zu entwickeln und deren Wirksamkeit im Unterricht zu erproben.

Was sind Prompts, die mich als Lehrkraft bei der Unterrichtsvorbereitung entlasten?

Einsatzmöglichkeitmögliche Prompts
Erstellen von Arbeitsaufträgen und Aufgaben„Erstelle einen Arbeitsauftrag zum Thema Erörterung im Fach Deutsch für 90 Minuten mit einer Informationsphase, Anwendungsphase und Übungsphase“
Erstellen von Analogien und Beispielen„Nenne mir 3 reale Beispiele für Oligopole in der Wirtschaft“
„Nenne mir 10 authentische Beispielsätze für das Present Progressive“
Erstellen von Quizzes oder Multiple-Choice-Tests„Erstelle fünf Testfragen für eine 8. Klasse bezogen auf Blutzellen. Schreibe die Antworten getrennt darunter.“
Erstellen von Lückentexten„Erstelle einen Lückentext für eine 4. Klasse, der den Unterschied zwischen dem antiken Griechenland und dem römischen Reich erläutert mit insgesamt 5 Lücken.“
Erstellen von Zusammenfassungen„Fasse das Buch ‚Effi Briest‘ in ca. 1000 Wörtern zusammen.“
Differenzieren von Texten auf verschiedenen Niveaustufen„Gib den Text in einfacher Sprache aus, so dass ein Viertklässler mit geringen Deutschkenntnissen ihn verstehen kann.“
Text eingeben & „Formuliere die Aufgabenstellung für Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche“
Erstellen von Lernplänen„Erstelle mir einen Lernplan, der meinen Schülern hilft, die Bruchrechnung zu verstehen und abschließend ein Lernplakat zur Bruchrechnung zu erstellen“
Unterstützung bei der Konzeption von Lehreinheiten und der UnterrichtsvorbereitungErstelle einen Unterrichtsplan zum Unterrichten von [Thema]
Erstellen von Diskussionsfragen„Erstelle Diskussionsfragen zum Thema XY für eine Gruppendiskussion in Klasse 9. Die Schüler haben grundlegendes Vorwissen.“
Erstellen von Geschichten oder Szenarios„Erstelle eine kurze Geschichte oder ein Szenario, um Thema XY zu veranschaulichen“
Erstellen von Vokabellisten„Erstelle eine Liste von Vokabeln (deutsch-spanisch) auf Sprachniveau A2, die zum Thema XY gehören“
Text einfügen & „Notiere alle im Text vorkommenden Fachbegriffe in einer Liste“

Was ist eigentlich ein Prompt?

Ein Prompt ist die Anfrage in Textform, die einer KI gestellt wird. Ein Prompt kann aus mehreren Sätzen bestehen. Die Sätze sollten präzise, klar und leicht verständlich formuliert werden, zum Beispiel:

„Ich bin Schüler der 8. Klasse eines Gymnasiums in Sachsen. In zwei Wochen schreibe ich eine Klassenarbeit im Fach X zum Thema Y. Bitte agiere wie ein erfahrener Lerncoach. Stelle mir Fragen, um mir einen guten Lernplan mit konkreten Zeiten zu erstellen.“

Das Material der Kollegen Höra und Schiller bietet einen guten Zugang zur Gestaltung von Prompts:

Was ist zum Datenschutz zu beachten?

KI-Anwendungen im Internet speichern und verarbeiten Daten. Daher dürfen personenbezogene und andere sensible Daten nicht unreflektiert in die Anfragen an KI-Anwendungen eingegeben werden, da für diese Fälle die entsprechenden Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und Verarbeitungsverträge vorliegen müssen.

Der bekannteste KI-Textgenerator, ChatGPT, kann nur nach vorheriger Registrierung mit E-Mail und Mobilfunknummer beim Betreiber OpenAI genutzt werden. ChatGPT erhebt Nutzungsdaten, die in die USA übertragen, dort gespeichert und verarbeitet werden. Das von dem Betreiber OpenAI angegebene Mindestalter für die Nutzung liegt bei 13 Jahren, das Mindestalter für eine Registrierung bei 18 Jahren. Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler daher nicht verpflichten, einen Account anzulegen.

Welche Möglichkeiten für eine datenschutzkonforme Nutzung von generativen KI-Anwendungen kommen in der Schule in Betracht?

Eine datenschutzkonforme Nutzung von generativen KI-Anwendungen ist möglich, wenn über eine sichere Schnittstelle (API) auf ein KI-Modell zurückgegriffen wird. Da dabei alle Nutzenden der Schnittstelle wie eine einzige Person gegenüber dem Anbieter behandelt werden können, sind die Anmelde- und Verbindungsdaten nicht personenbezogen. Zudem soll die Nutzung der eingegebenen Daten für Trainingszwecke der KI-Modelle vertraglich ausgeschlossen werden.

Diese Kriterien erfüllt „Assistent KAI“, eine generative KI-Anwendung, die im Laufe des Schuljahres 2024/25 allen sächsischen Lehrkräften über Schullogin kostenfrei bereitgestellt wird. Hier finden Sie nähere Informationen zu KAI.

Lehrkräfte können den Assistenten KAI zur Generierung von Texten und Bildern zur Unterrichtsvorbereitung, aber auch zu demonstrativen Zwecken im Unterricht nutzen. Beispielsweise können sie mit Schülerinnen und Schülern gemeinsam an der Formulierung geeigneter Prompts arbeiten und die ausgegebenen Antworten diskutieren lassen. Zudem können sie beispielsweise von KI-Anwendungen generierte (und mit Quellenangabe gekennzeichnete) Texte und Bilder den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen - digital oder auf Papier. Diese können dann mit ihnen analysiert, diskutiert und verbessert werden.

Was hat KI mit Urheberrecht zu tun?

Da KI-Systeme keine natürlichen Personen sind, gibt es keinen Urheber und damit grundsätzlich kein Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte. Die Ausgaben der KI sind gemeinfrei. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Ausgabe unbedenklich einsetzbar ist. Erzeugt eine KI eine Ausgabe, die einem geschützten Werk stark ähnelt, was aufgrund der Trainingsdaten der KI gut möglich ist, kann die Nutzung (bspw. Verbreitung) des Werkes möglicherweise eine Verletzung des Urheberrechts darstellen. Es gilt auch hier der Grundsatz, das eigene Handeln gut zu reflektieren, da die KI zwar das Ergebnis liefert, für den Umgang damit aber immer die Nutzenden verantwortlich sind. Auch ist die Frage eines Urheberrechts bei hochkomplexen Prompts oder der weitreichenden Weiterverarbeitung von KI-generierten Ausgaben nicht unstrittig.

Wo kann ich mich zum Thema KI fortbilden?

Letzte Aktualisierung 08.10.2024