Schülergebundene Geräte
Quasi das Optimum - jeder Schüler hat sein persönliches Gerät. Ob als Leihgerät oder in eigenem Besitz ist in diesem Szenarion zunächst nachrangig.
Ein Schüler = ein dauerhaft zugeordnetes Gerät
Bei dieser 1:1 Einrichtung handelt es sich um die klassische Zuordnung eines Gerätes zu einem bestimmten Benutzer. Der Nutzer erhält eine echte oder verwaltete Apple-ID und kann entsprechend der Freigaben durch die MDM-Administratoren mit dem Gerät arbeiten. Dies ist das klassische Szenario für Schulen, die jedem/r Schüler/in ein eigenes iPad zur Verfügung stellen, welches er/sie mit nach Haus nehmen können.
Dabei können die Geräte so konfiguriert werden, dass mit Betreten der Schule oder während der Unterrichtszeiten, bestimmte Funktionen und Apps gesperrt oder bereitgestellt werden, wohingegen das iPad in der Freizeit auch für private Zwecke genutzt werden kann. So könnte beispielhaft die App „Instagram“ während der Schulzeit automatisch gesperrt sein, in einer definierten privaten Zeit wäre sie auf dem iPad jedoch verfügbar.
Auf welche Funktionen die Schüler:innen Zugriff erhalten sollten, hängt in hohem Maße des Finanzierungskonzeptes ab. Handelt es sich um Leihgeräte, können Sie als Schule selbst entscheiden, welche Funktionen sie freischalten. Arbeiten Sie mit durch Eltern finanzierte Geräten, sollten die Eltern in die Entscheidung über die Nutzung mit eingebunden werden.